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   BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07   

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https://dejure.org/2007,19505
BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07 (https://dejure.org/2007,19505)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2007 - 6 B 24.07 (https://dejure.org/2007,19505)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 (https://dejure.org/2007,19505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Frage nach einem Anspruch auf strikte bzw. formale Gleichbehandlung der in den verschiedenen Nummern von Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Rundfunkgesetz (BayRG) privilegierten Gruppierungen; Körperschaftsstatus als Mittel zur Erleichterung und Entfaltung der Religionsfreiheit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    5 Soweit der Kläger auf seinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 und 7 WRV, Art. 143 Abs. 2 Satz 2 BayVerf) und auf das Grundrecht der Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) verweist, ist im Grundsatz geklärt, dass der Körperschaftsstatus ein Mittel zur Erleichterung und Entfaltung der Religions- oder Bekenntnisfreiheit darstellt und für die korporierten Gemeinschaften eine bevorzugte Rechtsstellung begründet, die ihnen einen erhöhten Einfluss auf Staat und Gesellschaft verleiht (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 2 BvR 1500/97 BVerfGE 102, 370 ).

    Da es dem Beklagten wegen des Neutralitätsgrundsatzes verwehrt ist, religiöse oder weltanschauliche Standpunkte inhaltlich zu bewerten (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2000 a.a.O. S. 394), ist von Bundesrechts wegen nichts gegen die Ansicht des Berufungsgerichts zu erinnern, dass der Beklagte die maßgebende Bezugsgröße für den zeitlichen Umfang der Gewährung von Drittsendezeiten nach objektiven Kriterien zu bestimmen hat.

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    Was die unmittelbare Anwendung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots selbst anlangt, mag sich aus dem von der Beschwerde zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1965 1 BvR 346/61 (BVerfGE 19, 1 ) ergeben, dass die "aus der Natur der Sache sich ergebende Differenzierung" zwischen großen und kleinen Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaften nicht noch dadurch verstärkt werden darf, dass eine begünstigende gesetzliche Regelung auf die großen Gemeinschaften beschränkt wird.

    9 2. Die Revision ist auch nicht wegen einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem in der Beschwerde genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1965 (a.a.O.) zuzulassen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    Auf eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze kann die Divergenzrüge dagegen nicht gestützt werden (stRspr, s. nur Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg.
  • BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85

    Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    Die Rechtmäßigkeit der diesen im Verhältnis zueinander eingeräumten Sendezeiten beurteilt sich bundesrechtlich nach § 5 des Parteiengesetzes, der in seinem Anwendungsbereich den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG im Hinblick auf den in Art. 21 Abs. 1 GG beschriebenen Auftrag der Parteien konkretisiert (s. nur Urteil vom 17. Oktober 1986 BVerwG 7 C 79.85 BVerwGE 75, 67 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 18 S. 35 f.).
  • BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2007 - 6 B 24.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 BVerwG 6 BN 2.05 Buchholz 402.41 Allg.
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 21.16

    Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids wegen fehlender Satzungsgrundlage

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 2).

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. und vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 22.16

    Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 130a VwGO); Voraussetzungen bei komplexer

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Regelung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 2).

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f. und vom 30. Juli 2007 - 6 B 24.07 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

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